Routerzwang abgeschafft

Heute, am 5.11.2015, hat der Deutsche Bundestag den lang bestehenden sogenannten Routerzwang abgeschafft. Internetnutzer können künftig also frei entscheiden, mit welchem Endgerät sie zu Hause online gehen. Erst kürzlich wurden eklatante Sicherheitslücken bei von Kabelnetzbetreibern zur Verfügung gestellten bzw. geliehenen Routern offengelegt. Wir erklären, welche Folgen das neue Gesetz hat und was Sie nun tun sollten.

Bislang war es so, dass Netzbetreiber (Unitymedia, Vodafone usw.) die Zugangsdaten zu Ihren Netzen nicht dem Endnutzer zur Verfügung stellen mussten. Durch eine Kopplung an ein Endgerät (Router) wurden so oft Mehreinnahmen erzielt, z.B. durch die leihweise Vergabe von Routermodellen – oft auf Kosten der Stabilität des Netzwerkes und der Sicherheit.

Seit heute ist das vorbei.

Kunden sollen künftig selbst entscheiden können, mit welchem technischen Gerät sie ins Internet gehen. Konkret verbietet das Gesetz den Providern, Modems und Router als Teil ihrer technischen Infrastruktur zu behandeln. Den neuen Regeln zufolge endet das Hoheitsgebiet der Provider an der Anschlussdose an der Wand. Sie wird im neuen Gesetz als sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert: „Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.“

Die Provider müssten die Internet-Zugangsdaten somit künftig auch Kunden mitteilen, die mit einem eigenen Gerät online gehen wollen. Kosten darf diese Datenübermittlung nichts. Das neue Gesetz betrifft nicht nur DSL-Kunden, sondern auch Nutzer von Glasfaser- oder Kabelanschlüssen.

Warum wird der Routerzwang abgeschafft?

Der Routerzwang wird seit Jahren kritisiert, z.B. weil immer wieder Sicherheitslücken in Routern bekannt werden, von denen dann oft zahlreiche Kunden bestimmter Provider betroffen sind, weil sie gezwungen sind, das entsprechende Gerät zu verwenden. Die Bundesregierung spekuliert, dass ein Ende des Routerzwangs dem Wettbewerb unter den Geräteherstellern dienlich sein wird. Für Verbraucher ist Routerzwang bislang eher lästig, weil es bei einem Provider-Wechsel passieren kann, dass das eigene Modem oder der eigene Router unbrauchbar wird, gerade weil der neue Anbieter ein anderes Modell voraussetzt. Ebenfalls ist die Funktionalität und Leistung der verliehen Router oft eingeschränkt, so dass der Internetzugang unnötig verlangsamt wird.

Wann ist es soweit?

Wie alles, dauert auch ein Inkrafttreten des Gesetzes. In diesem Fall vermutlich voraussichtlich bis Sommer 2016. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt dauert es also noch ungefähr ein halbes Jahr, bis das Gesetz umgesetzt werden muss.

Was kann ich bis dahin tun?

Sie können bereits einen alternativen Router betreiben – hinter dem Zwangsgerät. Eventuell können Sie auch auf ein wenig Kulanz seitens Ihres Anbieters hoffen und so schon eher ein anderes Gerät nutzen. Wir beraten Sie zu Ihren weiteren Möglichkeiten gerne.

 

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